Von Ben Plank
Der Berliner Senat hat am 21. April auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) zur Kenntnis genommen. Er wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Der Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der knapp 880 Kleingartenanlagen Berlins mit ihren insgesamt rund 71.000 Parzellen.
Rund 82 Prozent dieser Flächen, dazu zählt auch unser Kleingartenverein, soll dauerhaft gesichert werden. Kleingärten auf diesen Flächen komme eine hohe bis sehr hohe Bedeutung im urbanen Kontext zu, „etwa hinsichtlich der Schutzwürdigkeit für das Stadtklima (Kühlung, Versickerung, Verdunstung) und der wohnortnahen Versorgung mit Grünanlagen bei hoher Bevölkerungsdichte“, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatskanzlei.
0,5 Prozent der Gesamtfläche von berlinweit 2.900 Hektar sollen bis 2030 „für den steigenden Bedarf an Schulen, Kitas, Sportplätzen oder anderen sozialen Einrichtungen in Anspruch genommen werden – hinzu kommen gegebenenfalls weitere Flächen für soziale und verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen, deren Realisierung noch unklar ist“, so die Senatskanzlei.
Der RBB geht davon aus, dass es sich dabei um 473 Parzellen handelt.
Alle betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner auf Landesflächen sollen laut Sentaskanzlei eine Entschädigung und das Angebot, eine Ersatzfläche zu pachten erhalten.